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In der Frühförderung werden alle Säuglinge und Kinder bis zum Schuleintritt, die in ihrer Entwicklung insgesamt oder in Teilbereichen verzögert oder behindert sind oder bei denen der Verdacht auf Verzögerung oder Behinderung besteht, betreut.
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Frühförderung im Elternhaus.
Dazu gehören Kinder, die z.B. Auffälligkeiten oder Störungen in ihrer Wahrnehmung zeigen,
Frühförderung ist eine Hilfe für Kinder und Eltern, die die individuellen Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes in vertrauter familiärer Umgebung entdecken und erproben lässt.
Dem Entwicklungsstand des Kindes entsprechend werden über das Spiel zusammen mit den Eltern Fördermöglichkeiten erarbeitet.
Im Mittelpunkt der Förderung steht das Kind mit seiner gesamten Persönlichkeit. Dies umfasst folgende Bereiche:
In der Regel findet die Frühförderung bei Ihnen zu Hause statt. Sie umfasst auch Unterstützung in den folgenden Bereichen:
Wir sind ein Team von Sozialpädagogen/innen, Sonder-, Heilpädagogen/innen, SonderpädagogInnen und MotologInnen.
Unsere Arbeitsschwerpunkte sind u.a.: allgemeine Entwicklungsförderung,
In den ersten Lebensjahren erwirbt das Kind die Grundfähigkeiten für seine spätere Entwicklung.
Entwicklungsverzögerungen können sich nachteilig auf die späteren Fähigkeiten und die Persönlichkeit des Kindes auswirken.
Daher brauchen Säuglinge und Kleinkinder, die von Behinderung bedroht, behindert oder entwicklungsverzögert sind, eine individuelle Förderung, die so früh wie möglich einsetzen sollte.
"Alle Säuglinge und Kinder, die von Behinderung bedroht oder behindert sind, haben einen Rechtsanspruch auf jede im Einzelfall gebotene Hilfe, um sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu befähigen, am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben."
| Telefon: 0 41 02 / 89 75 60 |
| Fax: 0 41 02 / 89 75 66 |
| email:fruehfoerderung@lebenshilfe-stormarn.de |
| Anschrift: Lohkoppel 1, 22926 Ahrensburg |
| Leitung: Marion Wilhelm |