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Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Familie

Eine Familie mit Kind(ern) zu gründen, ist der Wunsch vieler Menschen. Nicht alle Mütter und Väter sind aber in der Lage, die Pflege und Erziehung des Kindes im erforderlichen und angemessenen Umfang zu leisten. Eltern mit und ohne Behinderungen sind diversen familiären und sozialen Belastungsfaktoren ausgesetzt. Eltern mit Behinderungen können bei der Erfüllung der Pflege- und Erziehungsaufgaben jedoch zusätzlich beeinträchtigt und auf personelle Hilfen angewiesen sein. Je nach Art und Schwere der Behinderungen, mit denen die Eltern leben, können unterschiedliche Unterstützungsbedarfe vorliegen.

Ziele der SPFH

Übergeordnetes Ziel der SPFH ist es, Eltern mit geistiger Behinderung ein Familienleben zu ermöglichen, das das Wohl des Kindes sicherstellt. Die ambulante Betreuung bedeutet für die Eltern ein Leben mit Kindern verbunden mit der Inanspruchnahme einer externen Betreuung.

Die Eltern werden bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder, bei der Entwicklung einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Elternrolle und bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie der Lösung von Konflikten und Krisen begleitet und unterstützt. Die Familien sollen langfristig so weit unterstützt werden, dass die Hilfe allmählich reduziert werden kann und die Familien zunehmend allein zurechtkommen. Grundsatz ist die Hilfe zur Selbsthilfe.

Die SPFH enthält verschiedene Leistungen zur Unterstützung von Eltern mit Behinderung bei der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder. Hilfe, Beratung und Begleitung werden geleistet, wenn sie gebraucht werden.

Personenkreis

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